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Rentensplitting

Anonym vor 5 Jahren 0

Sehr geehrte Damen und Herren, ich rege einen Artikel zum Thema Rentensplitting an. Diese nahezu gänzlich unbekannte Möglichkeit ist für bestimmte Konstellationen finanziell interessant. Darüber hinaus wäre gleichstellungspolitisch interessant, das Rentensplitting zu stärken (z.B. durch regelhafte Anwendung mit ggf. opt-out-Möhlichkeit). Was meinen Sie? Freundliche Grüße Fabian Müller-Zetzsche

"Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen. Die Partnerin oder der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin oder seinen Partner ab. Danach sind die während der Ehe oder der Partnerschaft erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche gleich hoch. Diese partnerschaftliche Teilung heißt Rentensplitting. Sie ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich und sinnvoll." Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting_node.html?https=1